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VELGASTIN Blähungen Suspension zum Einnehmen Verfall 05 / 2025
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1 - 3 Werktage
Abbildung ähnlich

VELGASTIN Blähungen Suspension zum Einnehmen Verfall 05 / 2025

von
Engelhard Arzneimittel GmbH & Co.KG
30 ml
Suspension zum Einnehmen
PZN:
16261257
AVP²
5,11 €
Ihr Online Preis:
3,78 € 3
Grundpreis:
126,00 € / 1 l 3
Menge:

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

Zur Zeit liefern wir diesen Artikel mit einem Verfall von 05 / 2025 aus !

Details
PZN16261257
AnbieterEngelhard Arzneimittel GmbH & Co.KG
Packungsgröße30 ml
PackungsnormN1
DarreichungsformSuspension zum Einnehmen
ProduktnameVelgastin Blähungen Suspension zum Einnehmen
Monopräparatja
WirksubstanzSimeticon
Rezeptpflichtignein
Apothekenpflichtigja
Maximale Abgabemenge5
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel unverdünnt ein. Bei Säuglingen können Sie die Emulsion direkt ins Fläschchen geben oder vor dem Stillen mit einem Teelöffel verabreichen. Vor Gebrauch gut schütteln.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Übermäßige Gasbildung im Magen-Darm-Bereich:
Säuglinge (ca. 4-10 kg Körpergewicht)je 22 Tropfen (entspr. 1 ml)mehrmals täglichzu oder nach der Säuglingsmahlzeit (Stillen bzw. Flasche), evtl. vor dem Schlafengehen
Kinder von 1 bis unter 6 Jahren (ca. 8-19 kg Körpergewicht)22 Tropfen (entspr. 1 ml)1-5 mal täglichzu oder nach der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren (ca. 20-50 kg Körpergewicht)22-44 Tropfen (entspr. 1-2 ml)1-5 mal täglichzu oder nach der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen
Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene44 Tropfen (entspr. 2 ml)1-5 mal täglichzu oder nach der Mahlzeit, evtl. vor dem Schlafengehen
Zur Vorbereitung bildgebender Untersuchungen: Das Arzneimittel wird entsprechend der geplanten Untersuchung von Ihrem Arzt dosiert.
Anwendungsgebiete
- Übermäßige Gasbildung im Magen-Darm-Bereich, wie z.B. Blähungen
- Erleichterung bildgebender Untersuchungen im Bauchbereich
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff hilft gegen Blähungen. Diese werden durch aufgestaute Gase im Magen-Darm-Trakt verursacht, die in Form eines feinen Schaums vorliegen. Der Wirkstoff fördert den Abgang der Gase, indem er diesen Schaum zerstört.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 ml Tropfen = 22 Tropfen
41,2 mg Simeticon
39,96 mg Dimeticon
+ Sorbinsäure
+ Kalium sorbat
+ Macrogol 6000
+ Aluminium-Magnesium-silicat
+ Hyetellose
+ Natrium cyclamat
+ PEG-25 glyceroltrioleat
+ Bananen-Aroma
+ Citronensäure
+ Saccharin natrium
+ Wasser, gereinigtes
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1   Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2   Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP), sondern ein vom Arzneimittelhersteller bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) angegebener einheitlicher Abgabepreis für solche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zum Zwecke der Abrechnung zwischen Apotheker und gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse an den Verbraucher (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren oder chronisch Kranken) abgegeben werden. Im Erstattungsfall wird der AVP von der gesetzlichen Krankenkasse an die Apotheke ausbezahlt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Begleichung der Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

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